Zuflusszeitpunkt eines Job-Tickets
Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit dem Zuflusszeitpunkt eines Job-Tickets beschäftigt. Im Streitfall hatte ein Unternehmen mit einem Verkehrsverbund eine Vereinbarung über die Ausgabe von Job-Ticketss für ihre Mitarbeiter geschlossen. Die Job-Tickets gab es nur als Jahreskarte. Während die Arbeitnehmer monatlich einen pauschalen Eigenanteil an den Verkehrsbetrieb zahlen, zahlte das Unternehmen zusätzlich einen monatlichen Zuschuss pro Arbeitnehmer an den Verkehrsbetrieb und behandelte diesen Zuschuss als steuerfreien Sachbezug. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Zuschüsse unterlägen nicht der Steuerbefreiung und unterwarf diese dem Lohnsteuerabzug.
Das FG folgte der Auffassung des Finanzamts mit der Begründung, dass der geldwerte Vorteil aus der verbilligten Überlassung der Job-Tickets den Arbeitnehmern einmalig im Zeitpunkt der Ausgabe der Tickets und nicht monatlich zufließt. Aus diesem Grund sei die Sachbezugsgrenze nicht anwendbar. Nach diesem Urteil kann ein Jahres-Ticket nicht auf einzelne Monate umgelegt werden.
